§ 1 A l l g e m e i n e s
Das Jägercorps Brome von 1845 ist eine Abteilung des Schützenvereins Brome von 1813 e.V. nach § 6 der Vereinssatzung Die Satzung des Schützenvereins Brome ist für das Jägercorps bindend. Diese Statuten Enthalten zusätzliche Bestimmungen für das Jägercorps und regeln ausschließlich interne Angelegenheiten
§ 2 Z i e l e d e s J ä g e r c o r p s
Das Jägercorps unterstützt neben dem Vereinszweck nach § 2 der Satzung, das Schützenfest des Schützenvereins Brome nach alten Traditionen. Weitere gesellige Veranstaltungen wie Schützenball, Preisskat, Wanderungen usw. können auf Beschluss des Corpsvorstandes durchgeführt werden.
§ 3 M i t g l i e d s c h a f t
(1) Jedes Mitglied des Jägercorps muss auch Mitglied im Schützenverein Brome sein ……( vgl. § 3.5 der Vereinssatzung )
(2) Die Aufnahme ist beim Vorstand des Corps schriftlich zu beantragen und wird von diesem beschlossen. Die Neuaufnahmen sind bei der auf den Beitritt folgenden Mitgliederversammlung bekannt zu geben.
(3) Die Mitgliedschaft endet entsprechend § 5 der Vereinssatzung.
§ 4 P f l i c h t e n d e r M i t g l i e d e r
(1) Im Jägercorps ist es Ehrenpflicht in guter Kameradschaft und bester Harmonie den Corpsgeist zu pflegen und für einander ein zu stehen. Dieses gilt auch für das Miteinander mit den Schützenkameraden der anderen Abteilungen.
(2) Jedes Mitglied ist verpflichtet neben dem Mitgliedsbeitrag des Schützenvereins den von der Mitgliederversammlung festgelegten Corpsbeitrag zu zahlen. Diese Verpflichtung gilt auch für Festbeiträge und Umlagen zu einzelnen Veranstaltungen, an denen das Corpsmitglied teilnimmt. Ehrenmitglieder und Mitglieder die das 75. Lebensjahr vollendet haben, sind vom Jahresbeitrag des Corps befreit.
§ 5 O r g a n e d e s J ä g e r c o r p s
(1) Organe des Corps
a . Mitgliederversammlung
b .Vorstand des Corps
(2) Der Vorstand des Corps besteht aus :
a. Corpsführer
b. Hauptmann und Vertreter des Corpsführers
c. Oberleutnant
d. Leutnant
e. Adjutant des Corpsführers
f. Stabsarzt / Oberstabsarzt
g. Oberzahlmeister
h. Zahlmeister
i .1. Fahnenoffizier
j. 2. Fahnenoffizier
k. Hauptfeldwebel / Spieß
l. Oberfeldwebel / Vizespieß
(3) Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für 3 Jahre gewählt. Bei mehreren Wahlvorschlägen oder auf Antrag wird geheim abgestimmt. Für die Wahl des Adjutanten hat der Corpsführer das alleinige Vorschlagsrecht.
§ 6 A u f g a b e n
(1) Der Corpsführer leitet das Corps und vertritt es nach außen.
(2) Der Corpsführer delegiert die Aufgaben an die Vorstandsmitglieder. Diese sind verpflichtet, aktiv und vertrauensvoll mitzuarbeiten.
(3) Das Jägercorps führt jährlich zwei Mitgliederversammlungen durch
a. Den Jägereinmarsch eine Woche vor dem Schützenfest für erforderliche Beschlüsse , die den Schützenfestablauf betreffen
b. Die Jahreshauptversammlung etwa Mitte September für Wahlen und Grundsatzbeschlüsse.
(4) Der Corpsführer ruft nach Bedarf Vorstandssitzungen ein
(5) Die Ergebnisse der Vorstandssitzungen und der Versammlungen sind mit Protokoll zu belegen.
(6) Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Vereinssatzung nach § 6 .
§ 7 U n i f o r m , D i e n s t g r a d e u n d A b z e i c h e n
(1) Die Jägeruniform besteht aus:
a. Jägerrock mit grüner Schnur und Wappen
b. Weißes Hemd und grüner Krawatte
c. Schwarze lange Hose mit grüner Biese
d. Schwarze Schuhe , Schwarze Socken
e. Jägerhut und weiße Handschuhe
f. Die Offiziere tragen zusätzlich Schärpe und Degen und statt Krawatte eine weiße Fliege
(2) Das Tragen der Uniform , ggf. mit Einschränkungen wird im Einzelfall bekannt gegeben.
(3) Dienstgrade und Abzeichen
Jäger: Jägerschnur Gefreiter 2 goldene Knöpfe am Kragen
Oberjäger: Goldlitze am Kragen
Vizefeldwebel: Goldlitze am Kragen und 2 goldene Knöpfe
Feldwebel: Goldlitze am Kragen und Goldlitzenwinkel am Ärmel
Oberfeldwebel: wie Feldwebel ,dazu 2 Knöpfe am Kragen
Hauptfeldwebel: wie Feldwebel aber Doppelwinkel am Ärmel
Zahlmeister: Golddurchflochtene Schulterstücke
Oberzahlmeister: wie Zahlmeister und Stern
Leutnant: Epauletten
Adjutant: wie Leutnant zusätzlich Fangschnur rechts
Oberleutnant: Epauletten mit einem Stern mittig
Hauptmann: Epauletten mit zwei Sternen wagerecht
Stabs / Oberstabsarzt: Uniform wie Hauptmann zusätzlich Äskulapstab
Major: Federhut und Epauletten mit Fransen
Oberst: Uniform wie Major mit zwei Sternen auf Epauletten
(4) Anfangsdienstgrade sind:
Für den Corpsführer Major
Für den Arzt Stabsarzt
Für den Adjutanten Leutnant
(5) Dienstschnüre:
Spieß gelb
Vizespieß blau
(6) Ärmelstreifen werden nach Dienstjahren ( Mitgliedschaft ) verliehen
(7) Fahnenträger zur Dienstuniform grün/weiße Schärpe
§ 8 E h r e n g e r i c h t
(1) Zum Ehrengericht gehören der Corpsführer als Vorsitzender, der Hauptmann, ein vom Corpsvorstand zu bestimmendes weiteres Vorstandmitglied und 3 Jäger die jährlich von der Mitgliederversammlung gewählt werden.
(2) Kommt ein Jägerkamerad seinen Verpflichtungen nach diesen Statuten nicht nach, kann das Ehrengericht angerufen werden. Die Anrufung kann durch jedes Mitglied erfolgen. Einen Beschluss des Ehrengerichtes hat der Betroffene nachzukommen.
§ 9 E h r e n m i t g l i e d s c h a f t
(1) Jägerkameraden die sich um das Corps besonders verdient gemacht haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. In der Regel sollen Ehrenmitglieder 35 Jahre Mitglied sein und das 70. Lebensjahr vollendet haben.
(2) Die Entscheidung über eine Ehrenmitgliedschaft trifft der Vorstand.
§ 10 A u f l ö s u n g des C o r p s
(1) Die Auflösung des Corps kann nur auf einer ausschließlich zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung erfolgen und muss mit einer 4 / 5 Mehrheit beschlossen werden.
(2) Bei der Auflösung ist die Vereinssatzung des Schützenvereins § 10 zu beachten.
§ 11 S c h l u ß b e s t i m m u n g e n
(1) Diese Statuten treten mit der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung in Kraft.
(2) Soweit die Satzung des Schützenvereins Brome Reglungen enthält, die in diesen Statuten nicht behandelt sind, gelten diese für das Jägercorps sinngemäß.